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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsinhalt
Elmera Kosmetik verpflichtet sich die vertraglich vereinbarte Behandlungstätigkeit, die alle Behandlungen umfasst, ordnungsgemäß an den vereinbarten Terminen durchzuführen. Umfang und Inhalt der Behandlung richtet sich nach dem zwischen Elmera Kosmetik und dem Kunden abgeschlossenen Behandlungsvertrages.

2. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die mit Elmera Kosmetik vereinbarten Behandlungstermine einzuhalten.
(2) Zur Sicherung der Termine ist eine Vorauszahlung zu leisten. Diese liegt bei Behandlungen des Körpers bei 50 € und des Gesichts bei 20 €. Die Vorauszahlung ist jeweils zum Zeitpunkt der Behandlungsterminvereinbarung fällig und zahlbar. Bei vertragsgemäßer Terminwahrnehmung wird die geleistete Vorauszahlung nach Wunsch des Kunden entweder ausgezahlt oder mit der Gesamtvergütung verrechnet.
(3) Ist für den Kunden absehbar, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so hat er dies Elmera Kosmetik unverzüglich mitzuteilen.
(4) Erscheint der Kunde ohne Abmeldung zu einem vereinbarten Termin nicht oder erfolgt die Abmeldung binnen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist Elmera Kosmetik berechtigt die geleistete Vorauszahlung einzubehalten. Dies gilt nicht, wenn den Kunden bei kurzfristiger Abmeldung oder Terminausfall kein Verschulden trifft. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Elmera Kosmetik kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Terminverzug: Zwischen den Behandlungen dürfen nicht mehr als zwei Monate vergehen.
Ausnahmen sind Sonderfälle und durch Absprache mit dem Kosmetikstudio Elmera Kosmetik möglich.
Sollten die Termine nicht innerhalb von zwei Monaten wahrgenommen werden, ist der vereinbarte Restbetrag des Paket- bzw. Komplettpreis sofort fällig.
(5) Die bei der Haarentfernung mittels Diodenlaser zu behandelnden Körperareale sollten 24 Stunden vor dem Termin vom Kunden selbstständig getrimmt werden. Kommt der Kunde dem nicht oder in unzureichender Weise nach, ist Elmera Kosmetik berechtigt, das Trimmen gegen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 €, bei selbstständigem Trimmen in der Kabine in Höhe von 5,00€ durchzuführen. Wenn der Kunde die Durchführung des Trimmens durch Elmera Kosmetik verweigert, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden und Elmera Kosmetik ist dazu berechtigt, die geleistete Vorauszahlung einzubehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Elmera Kosmetik kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
(6) Tattoos müssen vom Kunden selbständig und ausreichend mit einem weißen Tape bzw. Pflaster abgedeckt werden.
Bei Verletzungen an einem Tattoo während der Behandlung haften wir nicht.
(7) Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Behandlungsverlaufs ist der Kunde dazu verpflichtet die in der Anamnese gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ist dem Kunden die Beantwortung einer oder mehrerer Fragen nicht möglich, so ist er verpflichtet, Elmera Kosmetik darauf hinzuweisen und die zur Beantwortung notwendigen Informationen unverzüglich nachzureichen. Elmera Kosmetik kann den Behandlungsbeginn von der vorherigen Beantwortung des Anamnese Bogens abhängig machen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet Elmera Kosmetik unverzüglich jede Veränderung in seinen gesundheitlichen Verhältnissen mitzuteilen, die Auswirkungen auf den Behandlungsverlauf und Behandlungserfolg haben könnten.
(9) Der Kunde ist ferner verpflichtet den Anweisungen, Vorgaben und Empfehlungen von Elmera Kosmetik, seiner Vertreter und seiner Erfüllungshilfen während des Behandlungsverlaufs Folge zu leisten.

3. Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarte Vergütung für die Gesamtbehandlung ist mit Abschluss des Vertrages insgesamt zur Zahlung fällig, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ratenzahlung: Sollte die Ratenzahlung nicht innerhalb des besprochenen Zeitraumes eingezahlt sein, steht der Kunde im Verzug.
Sollte sich dies dreimal wiederholen, ist der gesamte Betrag von dem Kunden sofort fällig.

4. Rücktrittsrecht und Schadenersatzanspruch
(1) Wenn der Kunde die Vereinbarung eines Behandlungstermins verweigert und/oder vereinbarte Behandlungstermine in mehr als drei Fällen innerhalb eines Zeitraumes von 48 Stunden vor der Termin verschiebt, kann Elmera Kosmetik von der Kundenvereinbarung zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes von 50 % des verbleibenden, durch die bisherigen Behandlungen nicht in Anspruch genommen Behandlungspreises verpflichtet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Elmera Kosmetik kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Elmera Kosmetik ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(2) Der Schadenersatz, sowie der noch offenstehende Restbetrag, für bereits in Anspruch genommene Behandlungen sind mit Erklärung des Rücktritts sofort zahlbar und fällig. Elmera Kosmetik kann den Anspruch mit eventuellen Rückerstattungsansprüchen des Kunden für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Behandlungsvertrages verrechnen. Der Kunde kann gegenüber Zahlungsforderungen von Elmera Kosmetik nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) 100%-Geld-zurück-Garantie die Garantie Rückerstattung ist nur bei einer Haarentfernungsbehandlung im Achselbereich möglich.
Bis spätestens nach der dritten Behandlung, hat der Kunde das Recht auf die Garantie, ansonsten verfällt sie.

5. Haftung / Behandlungserfolg
(1) Elmera Kosmetik haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, Arglist, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Kunden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung von Elmera Kosmetik oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ohne Beschränkung nach gesetzlichen Bestimmungen. Ferner haftet Elmera Kosmetik ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, oder soweit Elmera Kosmetik eine Garantie für den Behandlungserfolg übernommen hat.
(2) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so haftet Elmera Kosmetik auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Die Schadenersatzhaftung von Elmera Kosmetik ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Abs. 1 gegeben ist.
(3) Die Regelungen des Abs. 1 und 2 gelten für alle Schadenersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Höhe bestehender Schadenersatzansprüche durch ein Mitverschulden des Kunden vermindert werden kann. Ein solches Mitverschulden kann insbesondere vorliegen,
– wenn der Kunde gegen Anweisungen des Fachpersonals von Elmera Kosmetik, insbesondere das ständige Tragen einer Schutzbrille während der Laserbehandlung, verstößt;
– wenn der Kunde bei Abschluss des Behandlungsvertrages trotz entsprechender Nachfrage wissentlich falsche Angaben hinsichtlich körperlicher Vorbelastungen gemacht hat
– wenn der Kunde Anweisungen hinsichtlich der Vorbereitung, Vor- und Nachbehandlung zur jeweiligen Behandlung nachweislich nicht beachtet hat
(5) Elmera Kosmetik übernimmt keine Garantie für einen bestimmten mit der Behandlung verfolgten Leistungserfolg. In Einzelfällen, z. B. aufgrund hormoneller Veränderungen beim Kunden, führt die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg. Elmera Kosmetik weist darauf hin, dass der Kunde aufgrund des bestehenden Dienstvertrages im Falle eines von Elmera Kosmetik nicht verschuldeten fehlenden Behandlungserfolg keinen Anspruch auf Rückzahlung und/oder Minderung des vereinbarten Gesamtbehandlungspreises hat.

6. Kündigung
Eine Kündigung ist nur bei Sonderfällen möglich, darunter liegen Schwangere, Kranke mit Attest.
Dies gilt jedoch nicht für Daueraufträge und Finanzierungen.

7. Sonstige Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht Fürth zuständig.
(2) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

8. Garantie
Entdecke Sie unsere Geld-zurück-Garantie-Kein Risiko für Sie!
Wir verstehen, dass die Wahl der richtigen Haarentfernungsoption eine wichtige Entscheidung ist und wir möchten sicherstellen, dass Sie mit Ihrer Wahl absolut zufrieden sind. Deshalb bieten wir Ihnen eine exklusive Geld-zurück-Garantie für unsere Achselhaarbehandlung. Unsere Geld-zurück-Garantie im Überblick:
Testphase: Sie haben die Möglichkeit, unsere Achselhaarbehandlung in einer Testphase auszuprobieren
Drei Behandlungen: Nachdem Sie drei Behandlungen abgeschlossen haben, können Sie die Ergebnisse bewerten.
100 Prozent Geld-zurück: Sollten wir nach der dritten Behandlung keine Reduzierung des Achselhaarwuchses feststellen, bieten wir Ihnen einen 100 prozentige Geld-zurück-Garantie für die Achselhaarbehandlung.
Vorher-Nachher-Bilder: Um Ihre Zufriedenheit sicherzustellen, bitten wir Sie, vor Beginn der Behandlung gemeinsam Vorher- und Nachher-Bilder anzufertigen.
Mit unserer Geld-zurück-Garantie können Sie die Achselhaarbehandlung ohne Bedenken, taten und erleben. Wir sind zuversichtlich, dass Sie mit den Ergebnissen zufrieden sein werden. Sollten dies jedoch nicht der Fall sein, sind wir bereit, Ihnen Ihr Geld zurückzuerstatten. Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität.

 

 

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